• Black Leaf X VinceAndWeed
  • Boxen
Angebote in:
Angebote noch:

Legalisierungshürden

teine auf dem Weg zum legalen Cannabis

Inzwischen ist der Koalitionsvertrag schon knapp zweieinhalb Jahre alt, und Cannabis ist nach wie vor weder entkriminalisiert, noch legalisiert. Nach langem Warten auf Eckpunkte, folgte langes Warten auf ein Gesetz, und ein Herr Lauterbach, der uns von Pressetermin, zu Talkshow, und von Mal zu Mal auf später vertröstete. Währenddessen taten sich zusätzliche und weit größere Probleme auf, die die Legalisierung ernsthaft ins Wanken bringen könnten. Welche das sind, und wie wahrscheinlich eine Legalisierung jetzt noch ist, haben wir euch recherchiert und eingeordnet.

Europarecht – das aus für die Legalisierung?

ins der größten aktuellen Probleme in Sachen Legalisierung ist wohl momentan das Europarecht. Inzwischen ist klar – die Legalisierung könnte dem EU-Recht entgegenstehen, somit bräuchte Gesundheitsminister Lauterbach die Zustimmung der EU-Kommission, um sein Projekt umsetzen zu können. Die Kommission hat allerdings massive rechtliche Bedenken, nicht zuletzt wegen des Schengener Durchführungsabkommens. Dieses Abkommen verbietet, genau wie der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels von 2004, den Handel, Transport von Cannabis außerhalb medizinischer und wissenschaftlicher Zwecke.

Der Rahmenbeschluss von 2004 beinhaltet sogar konkrete Strafen, und lässt nur eine Ausnahme zu: Wenn diese Handlungen (Anbau, Ein- und Ausfuhr etc) "ausschließlich" für den "persönlichen Konsum" begangen werden, dürfen die einzelnen EU-Länder in ihren nationalen Gesetzen abweichende Regelungen treffen.

Es gibt also einiges mit der Kommission, die ihren Sitz in Brüssel hat, zu klären, und vor allem zu erklären. Von Karl Lauterbach wird erwartet, dass er erläutert, warum eine Legalisierung angestrebt wird, und wie diese innerhalb der bestehenden Gesetze realisiert werden soll. Bei der Präsentation seines Modells war Lauterbach dennoch ungebrochen optimistisch: "Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wäre es das liberalste Projekt zur Legalisierung von Cannabis in Europa, aber auch der am stärksten regulierte Markt", sagte er Ende Oktober in Berlin. Es sei vorstellbar, dass andere Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. "Es könnte ein Modell für Europa sein." Widersprüchlich ist jedoch, dass Lauterbach überzeugt scheint, Brüssel würde eine Legalisierung auf bestehendem Recht durchwinken, während andere Mitglieder seiner Partei der Meinung sind, man müsse Gesetze ändern, um Rechtssicherheit zu erhalten. So äußerte sich SPD-Rechtspolitikerin Wegge zum Thema etwas anders: "Klar ist, dass wir den Rahmenbeschluss von 2004 perspektivisch ändern müssen, damit eine rechtssichere Legalisierung der Produktionskette nicht nur in Deutschland erfolgen kann. Dies ist auch unser erklärtes Ziel." 

Es scheint also etwas ambivalent in den Reihen der SPD, und auch sonst ist Brüssel “not amused“ über das chaotische Vorgehen Deutschlands in Sachen Legalisierung. Bis heute hat Herr Lauterbach, bis auf das schmale Eckpunktepapier, keinen detaillierten Plan zur politischen Bewertung durch Kommission und andere EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt.

Wir haben von den deutschen Stellen bisher keine förmliche Anfrage für eine Befassung erhalten", heißt es bei der Kommission, die offenbar ebenso auf einen Gesetzesentwurf wartet, wie wir alle.

Man fragt sich, ob die Uneinigkeit innerhalb der Partei der Grund ist. Nachdem mehr und mehr Kritik an dem Stagnierenden Legalisierungsprozess laut wurde, verteidigte sich Lauterbach wiederum, er habe das Gesetz erst ausarbeiten wollen, wenn Brüssel grünes Licht gibt. Da beißt sich also die verdammt sture Katze in ihren chaotischen Schwanz! Und wieder fragt man sich, warum unser Gesundheitsminister nicht einfach seinen Job macht, denn in Brüssel lehnt man sich derweil amüsiert zurück, und beobachtet, wie sich die drollige Katze im Kreis dreht.

“Es ist Sache der Mitgliedsstaaten zu entscheiden, wie sie mit dem persönlichen Gebrauch von Drogen umgehen, einschließlich von Cannabis", teilt die EU-Kommission dazu mit. obald es um Herstellung und Handel im kommerziellen Bereich geht, gilt allerdings das restriktive EU-Recht. ehr als Entkriminalisieren ist nicht drin?

Hinzu kommt noch das Völkerrecht. Um genau zu sein handelt es sich um ein UN-Abkommen von 1988, aus dem man nicht einfach austreten kann. Auch dieses verbietet “unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen”, und soll mit einer Interprätationserklärung umgangen werden, was nichts anderes bedeutet, als dass man vor der UN-Kommissionmit ??? mit der Tatsache argumentieren will, Cannabis werde zum Gesundheitsschutz legalisiert, da dies besser funktioniere als strikte Verbote und Prohibition. Dies entspricht ja auch der Wahrheit, auch wenn ein kommerzieller Nutzen sicher sehr erwünscht ist. Warum hätte man sonst Studien in Auftrag geben sollen, die die zusätzlichen Steuereinnahmen ermitteln, und die Ergebnisse später als politische Argumente für eine Legalisierung nutzen? Um diese Interpretation unserer Legalisierung von vornherein zu stützen, wurde dazu Ende letzten Jahres Studie in Auftrag gegeben, welche die Vorteile der Legalisierung in anderen Ländern zeigen soll. Doch Studien brauchen Zeit, und somit ist ein Gesetzesentwurf für die Legalisierung im ersten Quartal 2023 recht unwahrscheinlich, der Zeitplan scheint nicht haltbar.

Doch damit nicht genug – der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte Ende 2022 bei einer Anhörung zu einem anderen Thema in Brüssel angekündigt, ein Gutachten zur Rechtslage in Auftrag zu geben, und dessen Ergebnisse “gerne auch der Kommission zur Verfügung zu stellen”. Man kann ihm zwar so einiges vorwerfen, aber da hat er seinen Job gemacht – im Gegensatz zu Lauterbach – leider.

Das Gutachten der bayerischen Staatsregierung

Bernhard Wegener, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, ist der Verfasser der 53-seitigen wissenschaftlichen Ausarbeitung, die Ende Februar vorgestellt worden ist. Darin heißt es klar: "Die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung widerspricht völker- und europarechtlichen Vorgaben.” - das wussten wir ja schon! Klaus Holetschek, CSU, ergänzt, ein Verstoß gegen EU-Recht müsse seiner Ansicht nach immer ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen. Dass Holetschek harter Legalisierungsgegner ist, mit einem Maß Bier aber weniger Probleme hat, ist weithin bekannt, und so war auch hier von dem Hardliner der CSU nichts anderes zu erwarten.

Von Hass bis hin zum Spitznamen hat der Mann schon alles abbekommen, was teilweise sicher verständlich, und dennoch nicht hilfreich ist. Auch Herr Holetschek ist ein Mensch, der es verdient, seine Meinung frei äußern zu dürfen, und die Politik zu machen, die er für richtig hält, wenn er gewählt wird. Sicher ist es besser stark gegen ihn zu argumentieren, statt ihn zu beleidigen oder lächerlich zu machen; aber das nur am Rande.

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich eher gelangweilt und befand, das Gutachten hätte keine neuen Erkenntnisse zu Problemen gebracht, die man nicht auch schon im Eckpunktepapier thematisiert hätte, nämlich die engen europa- und völkerrechtlichen Risiken. Weiter hieß es, man wolle europarechtskonforme Lösungen vorlegen. (Wenn das Frau Wegge wüsste...)   Das scheint auch nicht unmöglich zu sein, glaubt man Masha Fedorova und ihrem Kollegen Piet Hein van Kempen. Beide sind Professoren für Kriminologie und Strafrecht an der Universität in Nimwegen, und kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass das Legalisierungsvorhaben Deutschlands unter bestimmten Umständen rechtlich möglich ist. Eine der Bedingungen, die beispielsweise erfüllt sein müssten, wären harte Vorkehrungen gegen einen internationalen Cannabistourismus, so die Autoren; weiter heißt es: “Eine Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat "aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag". Womit wir wieder bei der Interprätationserklärung wären.

Die neue Regierung und der Bundesrat

Und dann wäre da noch Pleiten, Pech und Pannen...ähhhh...die Wahlwiederholung. Ja, wir mussten in Berlin die Wahl wiederholen, und das Ergebnis ist ernüchternd. Die CDU lag mit 28,2% der Stimmen vorn, was bedeutet, dass man nun Koalitionsverhandlungen mit der CDU führen muss. Keine Regierungsbeteiligung der CDU – das war das war Ende letzten Jahres eine gute Nachricht, weil kein Legalisierungsbefürworter wollen kann, dass die CDU noch mehr Sitze im Bundesrat bekommt – und nun das. Das Problem ist, dass der Bundesrat die Legalisierung absegnen muss, und die CDU-Mitglieder natürlich dagegen stimmen werden.
Noch vor der Wahlwiederholung sagte Wurth (Hanfverband), er sei froh über die rot-grün-rote Regierung, denn das sei die Voraussetzung für Erfolg im Bundesrat. Er hoffe, sie bleibe.

“Bettina Jarasch wäre sicherlich besser als Franziska Giffey für eine progressive Drogenpolitik in Berlin“, sagte er weiter. „Aber eine CDU-Beteiligung wäre ein Desaster für die Legalisierung auf Bundesebene. “Bleibt es bei einer rot-grün-roten Landesregierung in Berlin, „ist Hessen die letzte Hürde für die Überwindung der CDU-Blockade gegen die Legalisierung im Bundesrat“.

Die Landtagswahl in Hessen findet am 8. Oktober 2023 statt. Tja, lieber Herr Wurth, nun haben wir den Salat. Es sieht auf allen Ebenen wirklich nicht gut aus.

Sarah-Ann-Rosa-ist-freie-Journalistin-Feministin-und-Bootskapit-nin-Sie-verbringt-ihre-Freizeit-meist-in-der-Natur-wenn-sie-sich-nicht-gerade-politisch-engagiert-oder-bei-einem-Gla

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Alter bestätigen

Die Inhalte unseres Black Leaf Online-Angebots richten sich ausschließlich an Erwachsene über 18 Jahren.
Bitte bestätige, dass du volljährig bist.

Ich bin mindestens 18 Jahre alt
Alter bestätigen

Hiermit bestätige ich, dass ich mindestens 18 Jahre als bin.

Ich bin 18 oder älter

Micropac GmbH
Bonner Str. 11a
D-53773 Hennef
Germany

Tel.: 0 22 42 - 87 41 62 75
Fax-Nummer: 0 22 42 - 8 74 16 29
E-Mail Adresse:

Geschäftsführer: Ernst Meerbeck
USt-IDNr.: DE263626682
Handelsregister Nr.: HRB 10355, AG Siegburg

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.